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Konkurrenz für Wassersprudler


Dortmund (WB/in). Ganz und gar nicht prickelnd findet das Bundeskartellamt, wie die Wiesbadener Firma Soda Club ihrer Konkurrenz das Wasser abgegraben hat. Nach Angaben des Anwalts Dr. Hans-Dieter Weber, Markenrechtsexperte der Dortmunder Kanzlei Apel Höch, handelte der Marktführer unter den Herstellern so genannter Wassersprudler wettbewerbswidrig, als er seine Vertragshändler und damit auch die Endkunden gehindert hat, die Kohlendioxid-Zylinder bei einem möglicherweise günstigeren Konkurrenten auffüllen zu lassen. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.
Sprudelgeräte, die per Knopfdruck aus Leitungs- prickelndes Tafelwasser machen, gibt es inzwischen in jedem vierten deutschen Haushalt.AZ: B3- 39/03

Artikel vom 05.07.2006