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Job wichtiger
als Wehrdienst


Minden (WB). Wer die Aussicht auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag hat, kann sich vom Wehrdienst zurückstellen lassen. Das hat das Verwaltungsgericht Minden entschieden. Ein 22-jähriger Mann aus Bünde (Kreis Herford) hatte gegen den Einberufungsbescheid geklagt. Er argumentierte, sein Chef habe ihm zugesagt, den befristeten in einen unbefristeten Arbeitsvertrag umzuwandeln, wenn er nicht zum 1. Juli 2006 einberufen werde.
Das Gericht gab der Klage statt. Wegen der schwierigen Lage auf dem Arbeitsmarkt sei der Verlust des Jobs als »besondere Härte« einzustufen, befand die 10. Kammer. Dieser Nachteil könne durch eine spätere Einberufung zum Wehrdienst verhindert werden.

Artikel vom 05.07.2006