05.07.2006 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 


...ein Urteil des Sozialgerichts Koblenz, nach dem Hartz-IV-Empfänger Termine notfalls auch in schadhafter Kleidung wahrnehmen müssen. Ein kaputter Reißverschluss an der einzigen Hose sei kein Grund, Gespräche mit dem Leistungsträger über die berufliche Zukunft abzusagen, erklärte das Gericht gestern. Damit wies das Gericht die Klage eines seit Jahren arbeitslosen Mannes ab. Er hatte zwei Mal Termine mit der Begründung abgesagt, er habe keine intakte Hose. Daraufhin waren ihm die Leistungen um insgesamt 103,50 Euro gekürzt worden.

Artikel vom 05.07.2006