Köln (dpa). Das Kölner Amtsgericht hat einem Madeira-Urlauber eine Reisepreis-Minderung zugesprochen, weil sich neben seinem Hotel ein Hubschrauberlandeplatz befand. Das Urteil billigt dem Kläger eine Rückzahlung von zehn Prozent zu. Die Amtsrichterin sah den Landeplatz als klaren Mangel, weil von dem - im Prospekt nicht erwähnten - Platz »naturgemäß Geräuschbelästigungen« ausgingen. Az:133 C 637/04