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Fotografieren
verboten


Zweibrücken (dpa). Das Fotografieren in den Geschäftsräumen eines Konkurrenten zur Dokumentation möglicher Wettbewerbsverstöße ist nach einer Entscheidung des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken verboten. Ein solches Verhalten sei grundsätzlich geeignet, in den Verkaufsräumen »negatives Aufsehen« zu erregen. Das müsse der Konkurrent nicht dulden, heißt es in dem gestern veröffentlichten Urteil. Der Fall geht nun zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Der Kläger hatte mit Sprüchen wie »Bester Preis vor Ort« oder »Bester Preis vor Ort! Wir haben verglichen« geworben.AZ: 4 U 62/05

Artikel vom 05.07.2006