Karlsruhe (dpa). Hauseigentümer müssen auch künftig für ihr selbst genutztes Eigenheim Grundsteuer zahlen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde zweier Immobilienbesitzer aus dem baden-württembergischen Bad Herrenalb gegen die Steuer abgewiesen. Der gestern veröffentlichte Beschluss erging ohne Begründung.