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Hat Jürgen Drews gelogen?

Streit um Urheberrecht -ÊStaatsanwalt ermittelt wieder

Wegen des Verdachts der uneidlichen Falschaussage im Visier der Staatsanwaltschaft: Jürgen Drews, hier mit seiner Ramona.

Von Jens Heinze
Bielefeld (WB). Hat der »König von Mallorca« vor der Bielefelder Justiz die Unwahrheit gesagt? Noch ist nichts bewiesen, aber die Staatsanwaltschaft Bielefeld hat ein bereits eingestelltes Verfahren gegen Schlagerstar Jürgen Drews (61) wieder aufgenommen. »Wir ermitteln erneut wegen des Verdachtes der uneidlichen Falschaussage«, bestätigte gestern Oberstaatsanwalt Harald Krahmüller. In der seit mehr als zwei Jahren laufenden Affäre um Urheberrechte habe sich ein neuer Zeuge gemeldet.
Hintergrund ist Drews Millionenhit »Irgendwann, irgendwo, irgendwie«, der dem Sänger 1989 aus dem Karrieretief geholfen hatte (diese Zeitung berichtete mehrfach). Hausfrau Ewa C. aus Herne reklamierte den Text dieses Liedes und von zwei weiteren Schlagern für sich, hatte den »König von Mallorca« im Jahr 2004 vor dem für Urheberrechtsfragen zuständigen Landgericht Bielefeld auf Zahlung von Tantiemen verklagt. Dabei legte sie eine Quittung aus dem Jahr 1986 vor, auf der Drews den Erhalt von drei von Ewa C. getexteten Liedern angeblich bestätigt haben soll. Der Sänger bestritt, unterschrieben zu haben, und gewann den Prozess. In der zweiten Runde stand Ewa C. vor Gericht - wegen des Verdachtes des Prozessbetruges. Ihr wurde vorgeworfen, mit Hilfe einer gefälschten Unterschrift Tantiemen vom »König von Mallorca« ergaunern zu wollen. Ewa C. wurde aufgrund eines Schriftgutachtens freigesprochen, und nun hat Jürgen Drews wieder den »schwarzen Peter«. Die Staatsanwaltschaft prüft weiter, ob der Schlagerbarde 2004 vor dem Landgericht gelogen hat.

Artikel vom 04.07.2006