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Neues Gesetz
gegen Terror 


Berlin (dpa). Die Innenpolitiker der großen Koalition haben sich auf eine Weiterentwicklung der Gesetze zur Terrorbekämpfung verständigt. Die jetzigen Regelungen werden dabei teilweise erweitert. Mit dem Terrorismusbekämpfungsgesetz von 2002 wurden die Konsequenzen aus den Anschlägen vom 11. September 2001 gezogen. Der Entwurf des Ergänzungsgesetzes sieht unter anderem vor, dass die Auskunftspflichten von Fluggesellschaften, Banken sowie Post- und Telekommunikationsunternehmen gegenüber den Nachrichtendiensten zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus auf »verfassungsfeindliche Bestrebungen« im Inland ausgeweitet werden. Dabei kann es sich um rechtsextremistische Umtriebe wie um Hasspredigten islamistischer Fundamentalisten handeln.

Artikel vom 04.07.2006