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Flugplatz: »Fakten
statt Prinzipien«

IHK-Stellungnahme zur Diskussion

Senne (WB). In die Debatte um den Flugplatz Senne schaltet sich nun auch die Industrie- und Handelskammer (IHK) Ostwestfalen zu Bielefeld ein. Sie zeigt sich erstaunt über die anhaltende Diskussion mit Blick auf die Entwicklung des Landeplatzes.

Prinzipien stünden einer Fachdiskussion offensichtlich im Wege, meint die IHK. »Die politische Entscheidung der Bezirksvertretung, des Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses und des Rates ist der Versuch eines Kompromisses zu einem Disput, den es gar nicht gibt«, sagt Harald Grefe, stellvertretender IHK-Hauptge-schäftsführer. Schließlich sei die Voraussetzung für die Zustimmung der Stadt Bielefeld zu der inzwischen vollzogenen Landebahnverlängerung an Bedingungen geknüpft gewesen, die die Entwicklungsmöglichkeiten des Flugplatzes einschränken und so jegliches Konfliktpotenzial von vornherein ausschließen. Zu dieser eher ungewöhnlichen Maßnahme habe sich die Flughafen GmbH 2003 bereit erklärt. »Abfluggewichte, Betriebszeiten und die Höchstzahl jährlicher Flugbewegungen sind vertraglich festgeschrieben. Damit ist der Status Quo, auf den Politik und Verwaltung wert legen, erfüllt«, so Grefe. Wenn jetzt darüber gestritten werde, ob alle Flugzeuge die verlängerte Bahn nutzen dürften, sei das eine Diskussion um ein Phantom, erklärt Grefe weiter. Die Verlängerung sei schließlich immer unter dem Primat der Nutzbarkeit für alle Flugzeuge diskutiert worden.
Selbstverständlich seien die Interessen der Anwohner zu berücksichtigen. Diese würden aber durch eine allgemeine Nutzbarkeit der verlängerten Start- und Landebahn nicht beeinträchtigt. Das weise ein Bodenlärmgutachten, das inzwischen auch durch das Verwaltungsgericht Minden bestätigt wurde, nach. Schwer nachvollziehbar sei der politische Beschluss auch deshalb, weil dieser die Nutzbarkeit des Flugplatzes über das Maß des Einschränkungsvertrages deckele, so Grefe. Würde die Bezirksregierung Münster als Zulassungsbehörde entsprechend entscheiden, dürften zwar alle einmotorigen Flugzeuge im Werksverkehr die gesamte Länge der Start- und Landebahn nutzen, zweimotorige Flugzeuge jedoch nicht, wenn sie für einen privaten Flug genutzt werden. Oder anders: Private Flüge mit größeren Flugzeugen müssen die kurze Landebahn nutzen, während kleine Flugzeuge die Gesamtlänge nutzen dürfen.
Für die Flughafen GmbH seien verlässliche Entscheidungen von höchster Wichtigkeit. Der jetzt getroffene Vorschlag stelle eine spürbare Einschränkung dar. »Es besteht große Hoffnung, dass die Bezirksregierung Münster fachlich über die Betriebsregelung des Flughafens entscheidet und sich über politisch motivierte Prinzipien hinwegsetzt«, so Grefe abschließend.

Artikel vom 04.07.2006