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Betriebsgründung
ohne Meisterbrief


Bielefeld (WB/in). Von heute an müssen Handwerker, die ohne einen Meisterbrief in Ostwestfalen-Lippe einen eigenen Betrieb eröffnen wollen, für eine Ausnahmegenehmigung nicht mehr ins Regierungspräsidium nach Detmold fahren. Künftig entscheidet die Handwerkskammer, die bisher nur eine Stellungnahme abgab, selbst. In OWL werden pro Jahr etwa 450 »Ausnahme-Anträge« von langjährigen Gesellen oder erfahrenen ausländischen Handwerkern bewilligt.

Artikel vom 03.07.2006