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Beim Streit um Wettbüros
herrscht Waffenstillstand

Bielefeld kann Geschäfte nicht schließen lassen


Bielefeld (hz). Beim Streit um die privaten Wettbüros herrscht Waffenstillstand, die 39 Geschäfte in Bielefeld sind nach wie vor geöffnet und bleiben das vorerst auch. Zwar würde Rechtsdezernent Rainer Ludwig alle Läden am liebsten mit Zwangsgeldandrohung innerhalb der nächsten zehn Tage schließen lassen, doch stehen zum jetzigen Zeitpunkt weder das Gesetz noch die Justiz hinter ihm.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster ist völlig mit sich selbst beschäftigt, nachdem es, wie berichtet, erst private Wettbüros für illegal erklärt hatte und dann von der Gegenseite massenhaft mit Befangheitsanträgen überzogen wurde. Der zuständige 4. Senat des Oberverwaltungsgerichtes Münster, der bislang nur im Fall eines Wuppertaler Wettbüros entschieden hatte, muss nach den Befangenheitsanträgen nun Stellungnahmen dazu abgeben, statt sich mit den etwa 200 weiteren anhängigen Wettbüro-Verfahren aus dem Lande NRW zu beschäftigen. »Wir haben uns das Verfahren etwas anders vorgestellt«, bestätigte am Freitag OVG-Pressedezernent Dr. Ulrich Lau, dass in weiteren Fällen erst dann verkündet werden könne, wenn über die Befangenheitsanträge entschieden worden sei. Wann das sein wird, ob bereits vor oder erst nach dem WM-Finale am 9. Juli, das wollte Dr. Lau nicht voraussagen. Deshalb wies der Vorsitzende Richter die Ankündigung von Rechtsdezernent Ludwig, in Bielefeld Schließungsverfügung innerhalb von zehn Tagen durchsetzen zu wollen, als »überzogen« zurück.
Weil das OVG Münster noch in keinem der aktuellen Bielefelder Verfahren ein Urteil gefällt hat, gilt nach wie vor der Beschluss der 1. Instanz. Am 26. Mai hatte das Verwaltungsgericht Minden bekanntlich verkündet, dass die von der Bielefelder Stadtverwaltung erlassenen Schließungsverfügungen allesamt ungültig sind.

Artikel vom 01.07.2006