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Die Kunsthalle
zahlt Lösegeld


Hamburg/Frankfurt (dpa). Nach einem spektakulären Raub dreier Kunstwerke aus der Frankfurter Kunsthalle Schirn muss die Hamburger Kunsthalle 250000 Euro Lösegeld für die Wiederbeschaffung eines Caspar-David-Friedrich-Gemäldes erstatten. Das hat am Freitag das Landgericht in Hamburg entschieden. Die Kunsthalle muss dem Frankfurter Anwalt Edgar Liebrucks zudem rund 20000 Euro Honorar für seine Vermittlung zahlen. Die Hamburger hatten seiner Forderung widersprochen und vermutet, dass der Anwalt mit den Dieben gemeinsame Sache machen könnte. Dem folgte das Gericht nicht. Zur Zeit hängt das Bild in Essen.

Artikel vom 01.07.2006