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Führerschein auch auf Parkplätzen Pflicht


Bielefeld (WB). Auch angehende Führerschein-Inhaber dürfen nicht auf Parkplätzen üben. Hierauf weist die Polizei aus aktuellem Anlass hin. Gerade an Wochenenden und am Abend werden auf großen Firmenparkplätzen regelmäßig Männer und Frauen fahrend ohne Fahrerlaubnis erwischt. Um Fahrstunden zu sparen, lassen Väter, Mütter oder Freunde andere Personen zwischen den Fahrstunden üben.
Auf dem Parkplatz eines Einkaufsmarktes an der Friedrich-List-Straße traf die Polizei jetzt auf einen Vater, der seinen elfjährigen Sohn auf einem nicht zugelassenen Pocketbike Probe fahren ließ. Die Beamten erstatteten Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den jungen Mann und ahndeten Verstöße sowohl gegen das Pflichtversicherungsgesetz als auch die Zulassungsordnung. Im Falle eines »Parkplatzübers« bekommen Fahrer und Beifahrer Probleme mit dem Gesetz. Grundsätzlich gilt: Alle zugänglichen Parkflächen auch auf Privatgelände sind öffentlich. Hier benötigt man einen Führerschein und ein zugelassenes Fahrzeug.

Artikel vom 29.06.2006