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Läden bleiben
länger offen

Verdi-Vorstoß zur WM gescheitert

Von Ernst-Wilhelm Pape
Detmold (WB). Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi ist in Nordrhein-Westfalen mit ihrem Versuch gescheitert, die verlängerten Ladenöffnungszeiten zur Fußball-Weltmeisterschaft grundsätzlich zu kippen.

Eine endgültige gerichtliche Entscheidung, ob die sogenannten Allgemeinverfügungen, die von den fünf Bezirksregierungen in Absprache mit dem NRW-Wirtschaftsministerium erlassen wurden, rechtswidrig sind, wird es aller Voraussicht nicht geben. Nach Schluss der Weltmeisterschaft am 9. Juli gebe es keinen wichtigen Grund mehr, ein Urteil zu fällen, sagte der Sprecher des Verwaltungsgerichtes Aachen, Thomas Dabelow, gestern dieser Zeitung. Die Wiederholungsgefahr einer Fußball-Weltmeisterschaft in Deutschland und die damit verbundene längere Öffnungszeit für Geschäfte sei äußerst gering. Der Verstoß von Verdi werde sich deshalb in Eilverfahren erschöpfen, die bereits angeschlossen seien.
In NRW hatten drei Gewerkschaftsmitglieder mit Unterstützung von Verdi bei den Bezirksregierungen Detmold, Köln und Düsseldorf Widerspruch gegen die Allgemeinverfügung eingelegt. Nach der Verfügung ist es allen Geschäften in NRW während der Fußball-WM erlaubt, an Werktagen rund um die Uhr zu öffnen. An Sonntagen dürfen die Geschäfte in allen 396 NRW-Gemeinden von 14 bis 20 Uhr öffnetn. Ausgenommen von dieser Regelung ist der 2. Juli, weil an diesem Tag kein Fußballspiel stattfindet. Die Widersprüche wurden in allen drei Fällen zurückgewiesen. Die Kläger zogen darauf vor die Verwaltungsgerichte Minden, Aachen und Düsseldorf, um die Allgemeinverfügung in den konkreten Einzelfällen vorübergehend außer Kraft zu setzen.
Das Verwaltungsgericht Minden stellte das Verfahren ein. Eine Angestellte von Karstadt in Detmold hatte gegen längere Öffnungszeiten geklagt. Verdi hatte aber nicht bedacht, dass Karstadt gar nicht länger öffnen wollte.
In Düsseldorf hatte der Kaufhof einen Beschäftigten für Montag und Dienstag von 20 bis 22 Uhr zur Arbeit eingeteilt. Das Gericht entschied, dass die Filiale in dieser Zeit schließen muss. Der klagende Beschäftigte wurde von der Arbeit freigestellt, die Filiale öffnete dennoch.
In Aachen sollte ein Verkäufer in einer kleinen Buchhandlung am vergangenen Mittwoch und Donnerstag von 20 bis 22 Uhr arbeiten. Auch das Aachener Gericht sah keine Notwendigkeit, die Buchhandlung an diesen beiden Tagen üblich als länger zu öffnen und gab der Klage in diesem Einzelfall statt. Längere Öffnungszeiten seien in Aachen aus Anlass der WM nicht notwendig. Die Situation an Austragungsorten von Spielen der WM, wie zum Beispiel in Köln, könne sich aber ganz anders darstellen. Az. 3 L 358/06

Artikel vom 28.06.2006