06.07.2006 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Nationalhymne mit drei Strophen

Bei offiziellen staatlichen Anlässen wird nur die dritte gesungen


Zu dem Beitrag »Die letzten WM Geheimnisse - die falsche Strophe nach dem 54er Finalsieg«:
Leider ist dem Autor ein bedauerlicher Fehler unterlaufen, wenn er eingangs feststellt, »Deutschland, Deutschland über alles« habe es nach dem WM-Sieg von 1954 durch das Berner Stadion geschallt und das habe es vielen Menschen vor allem (von) außerhalb Deutschlands angbelich schwerfallen lassen, sich mit den Deutschen zu freuen. Seit 1952 nämlich, so heißt es dann weiter, sei aber nur die dritte Strophe des Deutschlandliedes erlaubt, warnende Worte seien demnach auch angebracht gewesen.
Hier irrt der Verfasser. So stellte das amtliche Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung in seiner Ausgabe vom 5. Mai 1952 (Nr. 51, S. 537ff) unter anderem fest: »Das Deutschlandlied. Durch einen schlichten Briefwechsel zwischen dem Bundespräsidenten und Bundeskanzler Dr. Konrad Adenauer ist das Deutschlandlied wieder als Nationalhymne anerkannt worden. . . «
Ergänzend bestätigte das Bundespräsidialamt unter AZ I/2 3211 vom 28. Mai 1974, also noch gut 20 Jahre später, »dass die deutsche Nationalhymne aus allen drei Strophen des Deutschlandliedes besteht; bei staatlichen Veranstaltungen wird jedoch der Tradition gemäß die dritte Strophe dieses Deutschlandliedes gesungen.«
Noch einmal ergänzend auch dazu präzisierte das Bundespräsidialamt am 15. Dezember 1976 die offizielle Bewertung und stellte fest: »Um staatliche Veranstaltungen handelt es sich nur, wenn der Staat Träger der Veranstaltung ist« (AZ I/2 3211).
Dass eine Fußballweltmeisterschaft zwar ein internationales sportliches Großereignis darstellt, ganz gewiss jedoch nicht als eine staatliche Veranstaltung zu begreifen ist, versteht sich von selbst, heute wie damals.
Erst der damalige Bundespräsident Richard von Weizsäcker hat übrigens nach der vollzogenen Wiedervereinigung als »Herr der Hymne« die dritte Strophe des Liedes der Deutschen zur Nationalhymne bestimmt - in Abkehr von der vom Reichspräsidenten Friedrich Ebert (SPD) am 11. August 1922 offiziell benannten Nationalhymne mit allen ihren drei Strophen.

DIETER LÜHRMANN33604 Bielefeld

Artikel vom 06.07.2006