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Hymne mit Hoheitssymbol

Unter besonderem Schutz der Gesetze


Zu dem Beitrag Fußball-WM und Nationalhymne:
In dem Beitrag hieß es, dass seit 1952 die dritte Strophe des Deutschlandliedes die einzig erlaubte sei. Das ist falsch.
Wie im diesbezüglichen Briefwechsel des damaligen Bundeskanzlers Konrad Adenauer mit dem damaligen Bundespräsidenten Theodor Heuss nachzulesen ist, wurde vereinbart, dass das »Deutschlandlied« wieder (mit allen drei Strophen) die Nationalhymne sei, allerdings bei offiziellen staatlichen Anlässen nur die dritte Strophe gesungen werden solle. Somit sind also nicht nur die erste und zweite Strophe des Deutschlandliedes erlaubt, sondern darüber hinaus genießen sie sogar - als Hoheitssymbole - den besonderen Schutz des Gesetzes, ebenso wie zum Beispiel die Bundesfahne und der Bundesadler. Wer also beispielsweise die erste Strophe des Deutschlandliedes verunglimpft, wird genauso betraft wie jemand, der die Bundesfahne in den Schmutz zieht.RALF STEINKE32589 Vlotho

Artikel vom 06.07.2006