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Förderung der Ich-AG wird ersetzt

Zum 1. Juli müssen sich Bundesbürger auf einige Änderungen einstellen

Berlin (dpa). Zum 1. Juli müssen sich die Bürger wieder auf einige Änderungen einstellen: Beim Arbeitslosengeld II, bei der Abgabenfreiheit von Sonn- und Feiertagszuschlägen, bei Zuzahlungen für Medikamente und bei den Anwaltshonoraren. Ein Überblick:

ARBEITSMARKT:
- Der volle Regelsatz für das Arbeitslosengeld II beträgt einheitlich 345 Euro in Ost und West. Das sind in Ostdeutschland monatlich 14 Euro mehr als bisher.
- Für unverheiratete Arbeitslose unter 25 Jahren wird der ALG-II- Regelsatz auf 276 Euro abgesenkt, weil sie zum Haushalt der Eltern zählen. Ohne Zustimmung der Behörden dürfen sie nicht mehr von zu Hause ausziehen, um auf Kosten der Steuerzahler einen eigenen Haushalt zu gründen.
- Die Förderung der Ich AG endet zum 30. Juni und wird - vorbehaltlich der noch ausstehenden Zustimmung des Bundesrates - zum 1. August durch einen neuen Existenzgründerzuschuss ersetzt. Auch das bisherige Brückengeld, das Arbeitslose beim Sprung in die Selbstständigkeit unterstützt, endet dann und geht in dem neuen Gründerzuschuss auf.
- Der pauschale Abgabensatz für geringfügig Beschäftigte mit bis zu 400 Euro Einkommen (»Minijobs«) steigt im gewerblichen Bereich von 25 auf 30 Prozent. Entsprechend angehoben werden die Abgaben im Einkommensbereich zwischen 400,01 Euro und 800 Euro (»Midijobs«).
- Wer brutto mehr als 25 (bisher: 50) Euro pro Stunde verdient, muss auf Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge erstmals Abschläge in Kauf nehmen.
ARZNEIMITTEL:
- Patienten können bei besonders preiswerten Arzneimitteln von Zuzahlungen befreit werden, sofern der Arzt Medikamente verschreibt, die 30 Prozent unter den von den Krankenkassen als Preisobergrenzen bestimmten Festbeträgen liegen. Die Zuzahlung von fünf bis zehn Euro soll für etwa 1000 Arzneimittel entfallen.
ANWALTSHONORARE:
- Wer einen Rechtsanwalt konsultiert, muss das Honorar mit diesem künftig individuell aushandeln. Vertritt der Anwalt seinen Mandanten in einem Prozess, gelten allerdings die bisherigen, am Streitwert orientierten Gebührensätze. Ist keine Honoroarvereinbarung getroffen, darf der Anwalt für ein erstes Gespräch nicht mehr als 190 Euro, für eine weitere Beratung nicht mehr als 250 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer verlangen.
RENTE:
- Für die knapp 20 Millionen Rentner gelten die bisherigen Rentenwerte weiter: Dies bedeutet für sie die dritte Nullrunde in Folge.

Artikel vom 28.06.2006