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Heizungen
austauschen


Die Übergangsfristen der Energie-Einsparverordnung laufen am 31. Dezember 2006 für viele alte Heizkessel aus. Anlagen, die vor dem 1. Oktober 1978 installiert wurden, dürfen dann nicht mehr betrieben werden. Falls nach dem 1. November 1996 der Brenner erneuert wurde, verlängert sich diese Frist um zwei Jahre. Für selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser gilt die Modernisierungspflicht erst nach einem Eigentümerwechsel, dann aber innerhalb von zwei Jahren. Je früher ausgetauscht wird, desto eher amortisiert sich die Maßnahme über die niedrigen Brennstoffkosten einer modernen Heizung.

Artikel vom 30.06.2006