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Mitwirkung
untersagt

Bei »Donum vitae«


Frankfurt/Main (WB). Die Deutsche Bischofskonferenz hält die Mitarbeit im Verein »Donum vitae« und bestimmte Dienste innerhalb der katholischen Kirche für unvereinbar. »Personen, die im kirchlichen Dienst stehen, ist eine Mitwirkung bei Donum vitae e.V. untersagt«. Wer aber in kirchlichen Räten und Mitwirkungsgremien sowie den kirchlichen Verbänden und Organisationen Verantwortung übernimmt, der solle auf eine »leitende Mitarbeit« bei Donum vitae verzichten, heißt es einer Erklärung, über die »Frankfurter Allgemeine Zeitung« berichtet.
Donum vitae, ein aus dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) hervorgegangener Verein bürgerlichen Rechts, unterhält mehr als hundert staatlich anerkannte Beratungsstellen für Schwangere. Darin führt der Verein nach eigenem Bekunden die Konfliktberatung auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes weiter, die Papst Johannes Paul II. im Jahr 1999 den deutschen Bischöfen untersagt hatte.
Nach Ansicht der Bischöfe bringen die Klarstellungen sowohl die Einheit der Kirche, in der die Gläubigen und die Bischöfe gemeinsam an die Maßgaben des Papstes gebunden sind, als auch die Unterschiedlichkeit der Arbeit der kirchlichen, nicht staatliche anerkannten Schwangerenberatungsstellen von Caritas und Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) und der Arbeit von Donum vitae zur Geltung.

Artikel vom 27.06.2006