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Stadt Bielefeld
Bekanntmachung
Der Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 13. 6. 2006 die geänderten Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. III/M 8 »Fischerheide«, Teilfläche A für das Gebiet Sandbrink, südliche Grenze des Flurstückes 1725, Verlängerung der westlichen Grenze des Flurstückes 161 um 28 m nach Norden, gedachte Linie im Abstand von 28 m östlich von der westlichen Grenze des Flurstückes 161, gedachte Linie im Abstand von 56 m östlich von der westlichen Grenze des Flurstückes 135, Stadtbahn, Heidenheimer Straße sowie der 134. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB - Stadtbezirk Heepen - gemäß §§ 4 a (3) und 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) zur erneuten öffentlichen Auslegung beschlossen.

In der vorstehenden Planskizze ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. III/M 8, Teilfläche A mit einer durchgehenden Linie, der Bereich der 134. Flächennutzungsplanänderung mit einer gestrichelten Linie kenntlich gemacht. Für die genauen Grenzen sind die Eintragungen in den Plänen des Bauamtes verbindlich. Die einzelnen Festsetzungen gehen aus den Plänen mit Text und Begründung hervor.
Die Entwürfe mit Text, Begründung und den unten aufgeführten umweltbezogenen Stellungnahmen liegen gemäß §§ 3 (2), 4 a (3) BauGB vom
11. Juli bis einschließlich 11. August 2006
in der Bauberatung des Bauamtes der Stadt, August-Bebel-Straße 92, 33602 Bielefeld, im Erdgeschoss, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von 8.30 bis 17.00 Uhr, donnerstags von 8.30 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.30 bis 14.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Nachrichtlich liegen die Pläne auch im Bezirksamt Heepen, Salzufler Straße 13, 33719 Bielefeld, Zimmer 19, zur Einsichtnahme während der Öffnungszeiten (montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr, donnerstags auch von 14.30 bis 18.00 Uhr) aus.
Ort und Dauer der Auslegung der Entwürfe werden hiermit gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Folgende umweltbezogene Stellungnahmen liegen vor: schalltechnische Gutachten.
Während der Auslegungszeit können von jedermann Stellungnahmen im Bauamt und im Bezirksamt Heepen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben.
Bielefeld, den 27. 6. 2006
David
Oberbürgermeister

Artikel vom 29.06.2006