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Einschränkungen
bei Teilkasko


Karlsruhe (Reuters). Teilkasko-Versicherungen müssen bei Auto-Einbrüchen nicht für Schäden haften, die durch mutwillige Zerstörungen entstanden sind. Es müssten nur durch Einbruch und Diebstahl direkt verursachten Schäden ersetzt werden, heißt es in einer gestern veröffentlichten Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH). Für sonstige Beschädigungen durch Diebe am Auto müsse die Versicherung nicht aufkommen. Az.: IV ZR 212/05

Artikel vom 27.06.2006