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Richter müssen zum Ablauf des Monats, in dem sie das 65. Lebensjahr vollenden, aus dem Dienst ausscheiden. Auch für Landgerichts-Präsidenten ist keine Ausnahme vorgesehen. Uwe Jürgens feiert am kommenden Freitag seinen Ausstand. Im Gespräch mit WESTFALEN-BLATT-Redakteur Uwe Koch hat er ein Plädoyer für seinen Berufsstand gehalten.

Artikel vom 24.06.2006