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»Werther's Original« nur von Storck


Brüssel/Halle (WB/in). Die besondere ovale Form der im ostwestfälischen Halle hergestellten hellbraunen »Werther's Original«-Bonbons ist europaweit nicht zu schützen. Das Gleiche gilt für die goldgelbe Einwickelfolie. Ein entsprechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wurde gestern vom Pressesprecher des Süßwarenherstellers August Storck KG, Bernd Rößler, jedoch mit Gelassenheit zur Kenntnis genommen: »Wir hatten die Unterschutzstellung nur vorsorglich beantragt.« Es gebe zwar Nachahmerprodukte, bisher allerdings nur außerhalb der Europäischen Union in der Türkei, dem Mittleren Osten und in Asien. Zudem dürfe niemand irgendwo den Markennamen Werthers Originale (früher Werthers Echte) benutzen.
In Deutschland ist auch die Bonbon-Form weiter geschützt -Êdank eines anders lautenden Urteils des Bundesgerichtshofs. Es ist nach Angaben Rößlers durch das EuGH-Urteil auf dem Heimatmarkt nicht außer Kraft gesetzt.
»Werther's Original« gehört zu den bekanntesten Produkten Storcks -Êneben Campino, Mamba, Nimm 2, Toffifee, Merci, Dickmann's und anderen. Az: Rs C-24/05 P und C-25/05 P

Artikel vom 23.06.2006