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Das neue Schulgesetz:
Was sich alles ändert

Frühere Einschulung, zentrale Prüfung, Schwänzer-Bußgeld

Düsseldorf (dpa/lnw). Gegen die Stimmen von SPD und Grünen hat gestern der NRW-Landtag das neue Schulgesetz beschlossen. Hier die wichtigsten Änderungen:

Das neue Gesetz schreibt in Paragraf 2 Erziehungsziele fest. Dort heißt es: »Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor der Würde des Menschen und Bereitschaft zum sozialen Handeln zu wecken, ist vornehmstes Ziel der Erziehung. Die Jugend soll erzogen werden im Geist der Menschlichkeit, der Demokratie und der Freiheit, zur Duldsamkeit und zur Achtung vor der Überzeugung des anderen, zur Verantwortung für Tiere und die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, in Liebe zu Volk und Heimat, zur Völkergemeinschaft und zur Friedensgesinnung.«

Wann kommen die Kinder in die Schule?
Vom Schuljahr 2007/2008 an wird das Einschulungsalter schrittweise vom 30. Juni auf den 31. Dezember vorgezogen. Künftig sollen auch die Kinder eingeschult werden, die erst in der zweiten Jahreshälfte sechs Jahre alt werden.

Kann die Grundschule frei gewählt werden?
Grundsätzlich ja. Allerdings haben Kinder Vorrang, die in der Nähe der Grundschule wohnen. Wenn es dann noch freie Plätze gibt, können auch Kinder aus anderen Stadtteilen zum Zuge kommen. Die Grundschulbezirke werden 2008 aufgehoben.

Was wird mit den Kopfnoten bewertet?
Die Schulen sollen vom Schuljahr 2007/08 an das Arbeits- und das Sozialverhalten der Schüler auf den Zeugnissen dokumentieren. Dafür sind die Notenstufen »sehr gut«, »gut«, »befriedigend« und »unbefriedigend« vorgesehen. Außerdem sind ergänzende Beschreibungen möglich.

Wird das Sitzenbleiben abgeschafft?
Nein. Allerdings ist im Schulgesetz festgelegt, dass die Versetzung der Regelfall ist. Die Schulen müssen Konzepte und Förderangebote entwickeln, damit dieses Ziel erreicht wird.

Wer entscheidet über die weiterführende Schule?
Die Lehrer benennen vom nächsten Schuljahr an eine Schulform, für die das Kind »geeignet« ist und eventuell eine zweite, für die es »mit Einschränkungen geeignet« ist. Wollen die Eltern ihr Kind auf eine Schule schicken, für die es keine Empfehlung hat, wird ein dreitägiger Prognoseunterricht angesetzt. Halten alle Prüfer das Kind für ungeeignet, verweigert das Schulamt die Aufnahme auf die gewünschte Schule.

Können Schüler später auf eine höhere Schule wechseln?
Nach jedem Schulhalbjahr in den Klassen 5 und 6 entscheidet die Klassenkonferenz, ob Eltern ein »Aufstieg« ihrer Kinder empfohlen werden soll. Später geschieht dies bei jeder Versetzung.

Welche Disziplinarrechte erhalten Lehrer?
Sie können Störer leichter vom Unterricht ausschließen oder in eine Parallelklasse schicken. Vom 14. Lebensjahr an können Schüler für Dauerschwänzen von der Schulaufsicht mit einem Bußgeld belegt werden.

Was ist an den Gymnasien geplant?
An den Gymnasien wird die Sekundarstufe I um ein auf fünf Jahre gekürzt. In der Oberstufe bleibt es bei drei Jahren, so dass das Abitur nach zwölf Jahren abgelegt werden kann. An den Gesamtschulen bleibt es beim Abitur nach 13 Jahren.

Wann kommen die zentralen Prüfungen?
Die Abiturienten müssen im kommenden Frühjahr erstmals landesweit einheitlich Klausuren schreiben. Dann sind auch an den Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen erstmals zentrale Prüfungen in Klasse 10 angesetzt.

Artikel vom 23.06.2006