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Richter müssen
schneller sein


Bielefeld (WB). Häftlinge haben Anspruch darauf, dass die Justiz Beschwerden gegen Disziplinarmaßnahmen zügig behandelt. Das hat das Bundesverfassungsgericht nach der Klage eines Häftlings aus Bielefeld entschieden. Weil im Strafvollzug Maßnahmen gegen Gefangene sofort vollstreckt würden, müssten die Gerichte für raschen Rechtsschutz sorgen, heißt es in dem Beschluss. Gerichte dürften nicht abwarten, bis sich die Sache erledigt habe. Der Häftling hatte sich per Eilantrag gegen ein einwöchiges Fernsehverbot und eine Freizeitsperre zur Wehr gesetzt. Das Landgericht Bielefeld hatte der Anstaltsleitung eine zweiwöchige Frist zur Stellungnahme gesetzt, so dass die Strafe bis dahin erledigt war und der Antrag des Häftlings zurückgewiesen wurde. Az.: 2 BvR 1675/05

Artikel vom 22.06.2006