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Unterbringung in der
Psychiatrie abgelehnt

Bethel-Patientin entgeht knapp der Maßregel

Bethel (uko). Nur um Haaresbreite ist eine Gilead-Patientin am Dienstag der Unterbringung in der Psychiatrie entgangen. Der 45-Jährigen war vorgeworfen worden, sie habe einen Pfleger mit einem Messer angegriffen.
Der Vorfall hatte sich am 18. Oktober 2005 ereignet. In der Küche einer Station war es zwischen der Bielefelderin Birgit H. (Name geändert) und einer Mitpatientin zu einer lautstarken Auseinandersetzung gekommen. Ein Pfleger wollte die Szene schlichten, sah Birgit H. mit einem Haushaltsmesser in der Küche stehen.
Mit seinem Unterarm blockte er den Arm der Frau ab, versuchte ihr dann vergeblich das Messer zu entwinden. In dieser Situation sei die Frau sehr aufgeregt gewesen, sagte der Zeuge gestern, Birgit H. habe mit dem Messser »herumgefuchtelt«. Zwei Kollegen des Pflegers konnten der Frau dann das Messer abnehmen.
Ein Sachverständiger hatte be ider Frau eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert. Sofern Birgit H. ihre Depotmedikamente nicht regelmäßig einnehme, bestehe auch die Gefahr von Fremdaggressionen.
Für die Richter der 1. Strafkammer stellte sich gestern die Frage, ob die Situation seinerzeit in der Küche überhaupt als Anlaßtat angesehen werden könne, die für eine Unterbringung in der Psychiatrie notwendig sei. Einiges spreche dafür, daß Birgit H. lediglich das Messer nicht habe hergeben wollen. Die Kammer verneinte also die Antwort nach der Anlaßtat. Immerhin sei »die Unterbringung ein scharfes Schwert«, sagte Vorsitzender Wolfgang Korte, die sogar lebenslang andauern könne. Derzeit sei zudem die Medikamentierung der Frau sichergestellt, sie arbeite gut mit einem Betreuer zusammen. Damit wurde der Antrag der Staatsanwaltschaft auf Unterbringung abgelehnt.

Artikel vom 23.06.2006