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Prepaid-Guthaben darf nicht verfallen


München (dpa). Nach einem Musterurteil dürfen so genannte Prepaid-Guthaben für Handys nicht mehr verfallen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) München gestern in einem Verfahren gegen den viertgrößten Mobilfunk-Netzbetreiber 02. »Das Urteil stärkt die Rechte der Millionen Handynutzer mit Prepaid-Verträgen«, sagte Brigitte Sievering-Wichers von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. »Mit diesem Urteil haben wir einen weiteren Sieg für den Verbraucherschutz im Telekommunikationsbereich erstritten.« AZ: 29 U 2294/06

Artikel vom 23.06.2006