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Urteil: Bank darf Schufa informieren


Saarbrücken (dpa). Wenn gegen einen Bankkunden ein Mahnbescheid beantragt wurde, darf nach einem Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) in Saarbrücken die Bank dies der Kredit-Auskunftei Schufa mitteilen. Voraussetzung sei allerdings, dass der Mahnbescheid wegen einer Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit des Kunden beantragt wurde. Das Gericht wies damit die Klage einer Bankkundin ab. Sie hatte sich dagegen gewandt, dass ihre Bank der Schufa mitgeteilt hatte, gegen sie sei ein Mahnbescheid beantragt worden. Az: 8 UH 323/05-99

Artikel vom 21.06.2006