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Gericht rüffelt E.ON-Ruhrgas für langfristige Gasverträge

Kartellamt bejubelt Etappensieg - Auswirkungen auf Verbraucher unklar

Von Peter Lessmann
und Frank Christiansen
Düsseldorf (dpa). Kartellamtschef Ulf Böge waren sie seit Jahren ein Dorn im Auge und Verbraucherschützer halten sie für das Übel auf dem Gasmarkt schlechthin: Die langfristigen Lieferverträge der großen Gasversorger wie E.ON Ruhrgas mit den Stadtwerken und anderen Weiterverteilern.

Bis zu 15 Jahre hatte der Energiekonzern seine Kunden zur Abnahme verpflichtet. Nun hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht Tacheles gesprochen und diese Verträge für rechtswidrig erklärt. Einen Eilantrag von E.ON Ruhrgas wies das Gericht ab.
Mit dem Antrag hatte der Energiekonzern einen Aufschub gegen das Verbot der langfristigen Verträge erreichen wollen - vergeblich. Der größte deutsche Gasversorger ist dadurch in Zugzwang geraten und muss seinen Kunden in den kommenden drei Monaten neue Verträge mit kürzeren Laufzeiten anbieten.
Der Bund der Energieverbraucher begrüßte den Gerichtsbeschluss: »Jetzt können die Einkaufspreise der Stadtwerke sinken und damit auch die Gaspreise für den Endkunden«, jubelt der Vorsitzende des Verbandes, Aribert Peters. Doch mit solchen Einschätzungen könnte der Verbraucherschützer das Beharrungsvermögen der großen Versorger unterschätzt haben. Denn die Preise auf dem Gasmarkt zeigen seit längerem nur in eine Richtung, nämlich nach oben. Und das aus unterschiedlichen Gründen.
»Energieverbraucher sollten sich keine großen Hoffnungen auf deutlich sinkende Gaspreise machen«, sagt der Dortmunder Energierechtler Thomas Höch. Das Marktgeflecht ist kompliziert: E.ON Ruhrgas & Co. werden weiterhin von den weltweit großen Gaserzeugern in Russland (Gazprom) und Norwegen Gas auf der Basis von Langzeitverträgen beziehen, die auf bis zu 20 Jahre befristet sind. Wenn nun auf der Verkaufsseite nur kurzfristige Verträge möglich sind, »entstehen für die Unternehmen Absatzrisiken, die auch preissteigernd wirken könnten«, sagt Höch.
Für den obersten Gasmanager aus dem Hause E.ON, Burckhard Bergmann, ist das zugleich eines der stärksten Argumente für die Beibehaltung langfristiger Lieferverträge. Sie schafften nämlich für alle Beteiligten Planungs- und Versorgungssicherheit. Wenn dagegen trotz langfristiger Importverpflichtungen nur noch kurzfristige Lieferverträge abgeschlossen werden dürften, würden die deutschen Versorger einseitig geschwächt, meint Bergmann.
E.ON Ruhrgas reagierte gestern prompt: Zum neuen Gaswirtschaftsjahr, das am 1. Oktober beginnt, wollen die Essener den Kunden neue Verträge anbieten: Mit ein bis zwei Jahren Laufzeit.
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Artikel vom 21.06.2006