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Die Kosten der Kinder


Für die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten gelten ab 2006 neue Regeln. Unter Kinderbetreuungskosten fallen zum Beispiel Kosten für den Kindergarten, für die Tagesmutter oder für sonstige Betreuungseinrichtungen. Aufwendungen für Nachhilfe, Schulgeld sowie für Musik- oder Sportstunden sind dagegen keine Kosten der Kinder-betreuung.
Der Gesetzgeber unterscheidet drei Fälle: erwerbstätige Alleinerziehende und Paare, bei denen beide Partner erwerbstätig sind, können für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahr zwei Drittel der Betreuungskosten wie Betriebsausgaben und Werbungskosten von ihren Einkünften abziehen. Der Abzug ist auf maximal 4000 Euro pro Kind und Jahr begrenzt. Um den Höchstbetrag von 4000 Euro zu erreichen, müssen also Aufwendungen von 6000 Euro nachgewiesen werden.
Alle anderen Steuerpflichtigen - zum Beispiel Paare, bei denen nur ein Partner erwerbstätig ist - können Betreuungskosten dagegen nur für Kinder zwischen drei und sechs Jahren als Sonderausgaben abziehen. Damit soll der Kinder-gartenbesuch gefördert werden. Auch hier gilt die Regel, dass nur zwei Drittel der Kosten, maximal 4000 Euro pro Kind und Jahr angesetzt werden dürfen.
Ist allerdings ein Elternteil behindert, in der Ausbildung oder länger krank und der Partner erwerbstätig, können die Betreuungskosten nicht nur vom dritten bis zum sechsten sondern vom ersten bis zum 14. Lebensjahr als Sonderausgaben abgezogen werden. Das gilt auch, wenn beide Elternteile oder ein Alleinerziehender behindert, in der Ausbildung oder krank sind.
Wichtig ist, dass die Kosten durch Rechnungen sowie durch Einzahlungsbelege bzw. Konto-auszüge nachweisen können. Unter Umständen können Betreuungskosten, die nicht nach den obigen Vorschriften abgezogen worden sind, wie im Vorjahr als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden.
Für Eltern mit noch nicht schulpflichtigen Kindern gilt: Fragen Sie doch einfach mal Ihren Arbeitgeber, ob er zusätzlich einen Zuschuss zum Kindergartenbeitrag leistet. Denn der ist in der Regel steuerfrei.

Artikel vom 21.06.2006