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Hartz IV: Strafe bei
falschen Angaben


Berlin (dpa). Bei Falschauskünften von Langzeitarbeitslosen dringen die unionsregierten Länder auf Strafen. Sie wollen, dass Empfänger von Arbeitslosengeld II ihre Angaben mit einer eidesstattlichen Erklärung versehen, berichtet der »Kölner Stadtanzeiger« unter Berufung auf eine Arbeitsgruppe der Wirtschafts- und Arbeitsminister der unionsregierten Länder. Für eine falsche Erklärung drohten bis zu drei Jahren Haft.

Artikel vom 20.06.2006