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»Biogasanlage darf im Betrieb nicht riechen«

Planer Peter Hankel von der Firma BioEnergy stellte die Anlage vor. Foto: Jürgen Gebhard

Bürgerversammlung in Exter

Vlotho-Exter (jg). Die unweit der Witteler Straße geplante Biogasanlage sorgt weiter für Diskussionen in Exter. Etwa 30 Personen aus dem Ort und die Vertreter der Fraktionen konnten Michael Fißmer und Rolf Ruschemeier als Vertreter des Vlothoer Bauamtes am Montagabend zur Bürgerversammlung im evangelischen Gemeindehaus begrüßen.

Im Februar hatte der Ratsausschuss für Umwelt- und Planung das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans eingeleitet - Grundvoraussetzung dafür, diesen Betrieb, in dem Speisereste, Fette und Gülle verwertet werden sollen, überhaupt errichten zu können. Ob es am Ende zu der vom Investor und der Ratsmehrheit gewünschten Flächennutzungsplanänderung kommen wird, hängt jetzt vom weiteren Verfahren ab. Das machte der stellvertretende Bauamtsleiter Rolf Ruschemeier deutlich: »Nach der Bürgerversammlung werden noch etwa 40 so genannte Träger öffentlicher Belange gehört.« Auf Grundlage der diversen Stellungnahmen werde der Plan später gegebenenfalls überarbeitet, letztes Wort habe am Ende die Bezirksregierung.
Im Auftrag von Investor Dieter Körtner stellte Planer Peter Hankel von der Firma BioEnergy aus Bad Oeynhausen zunächst die Einzelheiten der Anlage vor, dessen Größe im Vergleich zu den ersten Entwürfen um die Hälfte reduziert werde solle. Die Anzahl der für die An- und Abtransport benötigten Fahrzeuge bezifferte er auf etwa zehn pro Tag, der allergrößte Teil der benötigten Gülle solle von einem benachbarten Betrieb geliefert werden. Das Endprodukt könne - zumindest theoretisch - europaweit gehandelt werden.
Als Vertreter des Staatlichen Amtes für Umwelt- und Arbeitsschutz, Dienststelle Bielefeld, nahm Wolfgang Schröer an der Bürgerversammlung teil. Er räumte mit dem Vorurteil auf, eine solche Biogasanlage verbreite durch den Betrieb üble Gerüche: »Riechen darf es höchstens bei der Anlieferung. Sobald die Stoffe eingebracht sind, darf kein Geruch nach außen gelangen. Sonst wäre die Biologie der Anlage zusammengebrochen - die Folge wären sieben bis acht Wochen Stillstand.« In einem solchen Fall müssten die Behälter entleert werden und die Anlage könnte auch keine neuen Stoffe annehmen.
Auf dem Hof unweit der Witteler Straße findet bereits seit einigen Monaten die Weiterverarbeitung von Speiseabfällen statt: »Die geruchsintensiven Teile sind damit schon in Betrieb«, sagte Schröer, und auf Nachfrage erklärte er, dass von einem großem Schweinemastbetrieb - wie er an diesem Standort ohne besonderes Verfahren errichten werden könnte - wohl mehr Gerüche ausgehen würden.
Speiseabfälle dürfen aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben nur noch wenige Wochen zu Tierfutter verarbeitet werden - im Betrieb der Biogasanlage sieht Dieter Körtner eine wirtschaftliche Alternative. Der dort entstehende Strom soll gegen Vergütung in das öffentliche Netz eingespeist werden, die Wärme könnte 200 Wohnhäuser versorgen.
Als von den Brüder Lindemann beauftragter Fachanwalt für Verwaltungsrecht erklärte Dr. Rose, dass er für eine solche Anlage keinerlei städtebauliche Notwendigkeit sehe, ein Flächennutzungsplanänderung sei höchstens ein »Service für den Betreiber«. Als problematisch bezeichnete er den gewählten Standort in einem Quellenschutzgebiet, bei einem Störfall wäre die Trinkwasserversorgung gefährdet. Er regte an, durch besondere bauliche Vorkehrungen einen zusätzlichen Schutz zu schaffen. Ungeklärt sei auch noch die Frage, in wie weit die Anlage das Landschaftsbild beeinträchtigen würde. Der Anwalt schlug vor, die Abmessungen der Behälter zunächst durch Pfosten darzustellen.
Damit, dass die Biogasanlage noch in 2006 arbeiten wird, rechnet auch der Planer nicht mehr: »Ich glaube nicht, dass sie in den nächsten zwölf Monaten ans Netz gehen wird.«

Artikel vom 21.06.2006