Düsseldorf (dpa). Ein Jahr nach der Wahl von Jürgen Rüttgers (CDU) zum NRW-Ministerpräsidenten muss das Landesverfassungsgericht die Haushaltspolitik der CDU/FDP-Regierung überprüfen. Die SPD-Landtagsfraktion hat Normenkontrollklage gegen den Nachtragshaushalt 2005 eingereicht. Die Opposition hält die von Finanzminister Helmut Linssen vorgenommene Erhöhung der Kreditaufnahme auf 7,3 Milliarden Euro für verfassungswidrig. Der Nachtrag 2005 war der erste von der schwarz-gelben Koalition verantwortete Etat. Linssen hatte die von Rot-Grün beschlossene Kreditaufnahme erhöht. So überschritt der Etat die Verfassungsgrenze um 1,4 Milliarden Euro.