20.06.2006 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Bürgerinitiative fürchtet
weitere »Salamitaktik«

Stellungnahme zur Sondersitzung der Bezirksvertretung

Senne (WB). »Warum die Eile?«, fragt die Bürgerinitiative gegen die Ausweitung des Flugbetriebes am Landeplatz Bielefeld-Windelsbleiche mit Blick auf die Sondersitzung der Senner Bezirksvertretung, die heute um 14 Uhr im Senne-Saal beginnt. Das WESTFALEN-BLATT druckt Auszüge aus der von Sprecher Hans-Joachim Ludwig unterzeichneten Stellungnahme.

Wie berichtet, sieht die Beschlussvorlage für diese Sitzung eine »Kompromissregelung« vor, nach der künftig auch Werksflugzeuge die gesamte Start- und Landebahnlänge nutzen dürfen. Dabei sei der Antrag auf Verlängerung der Start-/Landebahn und die daraus resultierenden neuen Startpunkte einst mit der neuen EU-Richtlinie begründet und »streng nach den Buchstaben des Gesetzes« genehmigt worden. »Mit ihrem Widerspruch begehrt die Flughafen GmbH also tatsächlich eine Ausweitung des Flugbetriebes, der nicht mit Sicherheitsanforderungen begründet werden kann«, heißt es in der Stellungnahme.
»Die Luftfahrtbehörde Münster hat signalisiert, dass sie dem Begehren der Flughafen GmbH mit einer erweiterten flugrechtlichen Genehmigung stattgeben will. Die Bürgerinitiative sieht hierin eine weitere Fortsetzung der Salamitaktik zur Ausweitung des Flugbetriebes in Windelsbleiche.« Diese bedeute nach Einschätzung der Bürgerinitiative, »dass künftig mehr Flugzeuge mit ihren erheblichen Emissionen auf den wohnhausnahen Startpunkten starten - mit Lärmpegeln über 90 Dezibel, Schadstoff belastetem Kerosinausstoß und erheblichem Luftrückstoß mit Partikelaufwirbelungen in öffentliche Flächen, auf denen sich in unmittelbarer Nähe der Startplätze Personen, auch Kinder, aufhalten können«.
Die Luftfahrtbehörde habe mit diesen Lärmbelastungen keine Probleme, da es keine gesetzlich formulierten Grenzwerte gibt und die lärmbelastenden Spitzenwerte über die Betriebszeiten - gesetzlich genehmigt- nivelliert würden.
»Für uns ist unverständlich, warum der OB nun einen so dringenden Handlungsbedarf für die politischen Gremien der Stadt sieht. Auch des Spagats einer ÝKompromisslösungÜ bedarf es nicht. Die flugrechtliche Genehmigung ist vollkommen unabhängig von der Genehmigung des Grundstückseigentümers, der Stadt Bielefeld. Die kann letztlich bestimmen, was sie auf ihrem Grundstück zulässt und was nicht.«
Noch am 12. Dezember 2005 habe der Oberbürgermeister gegenüber dem Regierungspäsidenten in Münster erklärt, dass die Stadt uneingeschränkt hinter dem Ratsbeschluss vom 30. Januar 2003 und dem »Status Quo« stehe: »Auf einmal gilt das nicht mehr?«
Für den Oberbürgermeister gebe es in dieser Angelegenheit nur einen dringenden Handlungsbedarf: »Die Flughafen GmbH ist mit ihrem ÝWiderspruchÜ beim RP Münster vertragsbrüchig geworden, da es nach dem Mitbenutzungsvertrag nicht zulässig ist, Anträge zu stellen, die dem Mitbenutzungsvertrag zuwider sind. Wenn Eberhard David seriös handelt und seine Glaubwürdigkeit erhalten will, dann ist er gefordert, die Flughafen GmbH auf die Vertragsgrundlage des Mitbenutzungsvertrages zurückzuholen: Die Flughafen GmbH hat den Widerspruch zurückzunehmen.«
In diesem Zusammenhang stelle sich die Frage, wie die Stadt als Mitgesellschafterin der Flughafen GmbH ihren Einfluss wahrnehme. »Entscheidungen der Bezirksvertreter und anderer politischen Gremien bedarf es im Zusammenhang mit der zu erwartenden Genehmigung aus Münster bei einer seriösen Politik nicht. Der OB ist aufgerufen, sein bereits an den RP gegebenes Votum zu bestätigen.« Von den politischen Vertretern im Rat und seinen Ausschüssen erwarte die Bürgerinitiative, dass sie mit ihrem Mandat »für eine ehrliche, bürgernahe Politik« stehen.

Artikel vom 20.06.2006