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Gericht: Sexualkunde muss sein


Münster (dpa). Schüler haben nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster kein Recht, aus religiösen Gründen vom Sexualkundeunterricht befreit zu werden. Es sei Teil des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Schulen, solchen Unterricht zu erteilen, urteilte das Gericht am Freitag und wies damit die Klage eines Schülers und seiner Eltern ab, die Anstoß am Sexualkundeunterricht für die sechsten Klassen genommen hatten. Nach Ansicht der Eltern war der Sexualkundeunterricht verfrüht und er zwinge den Kindern bestimmte Sichtweisen auf. Es werde ein freizügiges Sexualleben außerhalb der Ehe, der Gebrauch von Verhütungsmitteln und die Gleichwertigkeit von Homo-, Bi- und Heterosexualität dargestellt. Der Unterricht und das Biologiebuch vermittelten lediglich Tatsachen ohne zu werten, heißt es im Urteil. Az.: 1 K 411/06

Artikel vom 17.06.2006