Berlin (dpa). Mehrere Bundesländer wollen nach einem Bericht der »Thüringer Allgemeinen« im Grundgesetz die Möglichkeit einer Zwangsverwaltung notorischer Schuldenländer durch einen Staatskommissar verankern. Dies wollten die Geberländer Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Hamburg sowie Sachsen erreichen. Die Gespräche befänden sich aber noch auf Arbeitsebene. Notorische Schuldenmacher sollen ihre finanzpolitische Autonomie zumindest vorübergehend verlieren.