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Zwangsverwaltungder Schuldenländer


Berlin (dpa). Mehrere Bundesländer wollen nach einem Bericht der »Thüringer Allgemeinen« im Grundgesetz die Möglichkeit einer Zwangsverwaltung notorischer Schuldenländer durch einen Staatskommissar verankern. Dies wollten die Geberländer Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Hamburg sowie Sachsen erreichen. Die Gespräche befänden sich aber noch auf Arbeitsebene. Notorische Schuldenmacher sollen ihre finanzpolitische Autonomie zumindest vorübergehend verlieren.

Artikel vom 15.06.2006