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Bis zu 28 Monate Elterngeld

Gesetzentwurf beschlossen - Start im kommenden Jahr

Berlin (dpa/Reuters). Das Bundeskabinett hat gestern den Gesetzentwurf zur Einführung des Elterngeldes beschlossen. Das Fördergeld soll von Beginn kommenden Jahres an gezahlt werden und kann bis auf 28 Monate gestreckt werden.
Familienministerin Ursula von der Leyen.

Die neue Familienförderung sieht eine Lohnersatzleistung für bis zu 14 Monate für Eltern vor, die nach der Geburt ihres Kindes vorübergehend aus dem Beruf aussteigen. Das Elterngeld beträgt 67 Prozent des Nettoeinkommens - maximal 1800 Euro pro Monat. Für Geringverdiener gibt es einen Sockelbetrag von 300 Euro. Bei Mehrlingsgeburten zahlt der Staat pro Kind 300 Euro mehr.
Berechnungsgrundlage ist das Einkommen der letzten zwölf Monate. Die früher geplante Basis von drei Monaten wurde verlängert, um Missbrauch durch Kurzeinstellungen mit hohen Gehältern zu vermeiden.
Der Mindestbetrag von 300 Euro wird auch Eltern gezahlt, die vor der Geburt des Kindes nicht erwerbstätig waren. Er wird nicht mit anderen Sozialleistungen verrechnet.
Grundsätzlich wird das Elterngeld maximal 14 Monate gezahlt. Die Eltern sollen die Bezugsdauer aber auf 28 Monate ausweiten dürfen, wenn sie monatlich nur die Hälfte der Bezüge in Anspruch nehmen. Die Förderdauer von 14 Monaten kann von Eltern nur dann voll ausgeschöpft werden, wenn sich beide Elternteile an der Kinderbetreuung beteiligen und auch der Vater dafür mindestens zwei Monate seine Berufstätigkeit einschränkt. Andernfalls wird das Elterngeld für zwölf Monate gezahlt.
Auch Alleinerziehende, die für die Kinderbetreuung im Beruf kürzer treten und nicht mit dem anderen Elternteil zusammenleben, haben Anspruch auf 14 Monate Förderdauer. Als Voraussetzung muss ein Elternteil die Erwerbstätigkeit zur Kinderbetreuung auf höchstens 30 Stunden pro Woche reduzieren.

Artikel vom 15.06.2006