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. . .das Bundesverfassungsgericht, das zunehmend unwirsch auf Anwälte reagiert, die das höchste Gericht mit aussichtslosen Beschwerden behelligen. Die Karlsruher Richter verhängten jetzt eine Missbrauchsgebühr von 500 Euro gegen einen Anwalt wegen einer offensichtlich aussichtslosen Verfassungsbeschwerde. Er wollte für seinen Mandanten die Rückgabe eines 1947 im Zuge der Bodenreform enteigneten landwirtschaftlichen Grundstücks durchsetzen, war aber zuvor bereits mit zwei inhaltsgleichen Beschwerden in Karlsruhe gescheitert.

Artikel vom 15.06.2006