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NRW will Anklage nach Freispruch


Düsseldorf (dpa). Nach einem ungesühnten Raubmord an einer dreifachen Mutter in Düsseldorf soll der DNA-Beweis in der deutschen Strafprozessordnung aufgewertet werden. NRW-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) kündigte gestern eine entsprechende Bundesrats-Initiative an. Danach sollen Verdächtige auch nach einem rechtskräftigen Freispruch erneut vor Gericht gestellt werden können, wenn sich die Beweislage später - etwa durch Anwendung neuer DNA-Analysemethoden - doch noch wendet. In dem Düsseldorfer Fall war ein Mordverdächtiger freigesprochen worden. Erst jetzt konnte durch DNA-Analyse bewiesen werden, dass der Mann damals am Tatort Spuren hinterlassen hatte.

Artikel vom 15.06.2006