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Schulverweis nach
üblem Auftritt


Hannover (dpa). Wer als Schüler unter dem Namen von Lehrern im Internet auftritt, kann dafür von der Schule fliegen. Das hat das Verwaltungsgericht Hannover entschieden und damit den Antrag eines Realschülers (12) gegen seinen Schulverweis abgewiesen. Der Junge war unter dem Namen von fünf Lehrkräften seiner Schule unflätig und beleidigend in einem sogenannten Chatroom für Singles aufgetreten. Az.: 6 B 3325/06

Artikel vom 13.06.2006