13.06.2006 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Fußballer Nasenbein zertrümmert

Schlägerei nicht vorhersehbar - Verein muss kein Schmerzensgeld zahlen


Von Hubertus Hartmann
Paderborn (WB). Fußballvereine müssen auch bei »ethnisch problematischen« Spielkonstellationen nicht unbedingt mit Ausschreitungen rechnen. Das Amtsgericht Paderborn wies die Klage eines Kickers ab, dem bei einer Massenschlägerei das Nasenbein zertrümmert worden war.
Zu dem Tumult war es bei dem C-Liga-Meisterschaftsspiel des TuS Altenbeken II gegen den SFC Beograd Paderborn gekommen. Bei den Gastgebern spielen überwiegend Russlanddeutsche, die Gäste gelten als serbischer Verein. Nach einer eher harmlosen Rangelei zwischen zwei Akteuren eskalierte die zuvor schon aufgeheizte Stimmung. Zuschauer stürmten den Platz, das Spielfeld wurde zum Schlachtfeld. Fünf Beograd-Akteure mussten anschließend im Krankenhaus behandelt werden.
Miroslav D. war mit seiner gebrochenen Nase drei Wochen arbeitsunfähig. Er forderte vom TuS Altenbeken wegen mangelnder Sicherheitsmaßnahmen und fehlender Ordner 2500 Euro Schmerzensgeld. Doch das Gericht wies seine Klage ab.
Zwar sei der Betreiber einer Sportanlage grundsätzlich verpflichtet, Zuschauer und Akteure »vor Gefahren zu schützen, die über das übliche Risiko hinausgehen«. Mit derartigen Ausschreitungen sei jedoch nicht zu rechnen gewesen. »Das war ein reines Hobbyspiel, wie sie jedes Wochenende in Deutschland zu Tausenden stattfinden«, sagte der Richter. »Andernfalls hätte man den Kreisklassen-Fußball auch gleich abschaffen können«, begrüßte der Paderborner Rechtsanwalt Dr. Andreas Jolmes die Entscheidung. Az.: 50 C 332/05

Artikel vom 13.06.2006