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Amt für Argrarordnung48653 Coesfeld48631 CoesfeldC o e s f e l dLeisweg 12Postfach 1142Tel. 02541/911 134Telefax 02541/911 622Internet: www.afao-coesfeld.nrw.dee-mail: poststelle@afao-coesfeld.nrw.deAuflösung des Wasser- und Bodenverbandes für Flurbereinigung im Landesteil WestfalenDer Vorstand und der Verbandsausschuss des Wasser- und Bodenverbandes für Flurbereinigung im Landesteil Westfalen haben in der Sitzung am 16.11.2000 die Auflösung des Verbandes gem. § 62 Abs. 1 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz - WVG) vom 12.02.1991 beschlossen.
Die Auflösung wird hiermit gem. § 62 Abs. 3 WVG bekannt gemacht. Gleichzeitig werden Gläubiger des Wasser- und Bodenverbandes aufgefordert, ihre Ansprüche an den Wasser- und Bodenverband bis zum 14.07.2006 beim Amt für Agrarordnung Coesfeld (Aufsichtsbehörde) anzumelden.
Sofern Gläubiger über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, können diese ihre Ansprüche auch elektronisch anmelden. Näheres hierzu kann der Internet-Seite www.afao-coesfeld.nrw.de unter dem Menüpunkt Service, Unterpunkt Virtuelle Poststelle entnommen werden.
Diese Mitteilung wird in den Gebieten der Teilnehmergemeinschaften Versmold, Alverskirchen, Heek und Recke ortsüblich öffentlich bekannt gemacht gemäß § 13 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände vom 7.3.1995.
Coesfeld, 24.05.2006
Amt für Agrarordnung Coesfeld
Im Auftrag gez. (Ottmann)
Beglaubigt (Albers)

Artikel vom 13.06.2006