Main (dpa). Für Unfälle auf überfluteten Straßen kann ein Autofahrer selbst dann den Staat nicht haftbar machen, wenn Gullys verstopft sein sollten. In diesen Fällen spreche der »erste Anschein« dafür, dass der Autofahrer trotz des Wassers die angemessene Geschwindigkeit nicht eingehalten habe, urteilte das Landgericht Mainz. Az.: 4O76/04