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Beginenhof entsteht an
der Oldewurtel-Straße

Bebauungsplan Ortsmitte wird erneut geändert

Senne (oh). Zum dritten Mal steht jetzt eine Änderung des Bebauungsplanes Ortsmitte, Teilplan 1, an. Konkret geht es dabei um »mehr architektonische Freiheiten« im Bereich entlang der Karl-Oldewurtel-Straße und der Bahnlinie, wie Planungsamtsmitarbeiter Ulrich Fidler erklärte.

Sennes Bezirksvertreter stimmten am Donnerstag, bei einer Enthaltung (Vertreter der Bürgernähe), der Verwaltungsvorlage zu, die nach den Sommerferien im Rahmen der Bürgerbeteiligung offengelegt werden soll.
Der Grund für die erneute B-Plan-Änderung: Auf dem insgesamt etwa 10000 Quadratmeter großen Areal will die Gemeinnützige Siedlungs- und Wohnungsbau Genossenschaft Senne eG (GSWG) als Grundstückseigentümerin unter anderem einen so genannten »Beginenhof« bauen. Und dazu benötigt die GSWG als Investor die von Fidler angeführten größeren architektonischen Freiheiten.
Ursprünglich war an dieser Stelle weiteres Altenwohnen geplant, ähnlich der 2001 ebenfalls von der GSWG erbauten Altenwohnanlage »Karl-Oldewurtel-Park«. Und ursprünglich hatten die Beginen ihr gemeinschaftliches Wohnprojekt für etwa 25 bis 30 Frauen im Neubaugebiet »Breipohls Hof« realisieren wollen.
Nachdem sich der Verein Bielefelder Beginenhöfe jedoch von seinem ursprünglichen Investor getrennt hatte, die anschließenden Gespräche mit der GSWG als neuem Investor Konsens versprachen und »auf einem guten Weg« waren, wurde im November vergangenen Jahres die Option auf das städtische Grundstück offiziell zurückgegeben - das WESTFALEN-BLATT berichtete exklusiv.
Denn: Die Genossenschaft hat für eine Realisierung des angestrebten gemeinschaftlichen Wohnprojektes für Frauen in Senne eigenes Bauland zu bieten. Durch eine Änderung des Bebauungsplanes ergibt sich jedoch keine Änderung in der bisher festgeschriebenen baulichen Nutzung als »Allgemeines Wohngebiet«. Auch eine Verdichtung werde es nicht geben, betonte Ulrich Fidler.
Geplant ist in in diesem Teilbereich Wohnungsbau mit maximal drei Geschossen. Kosten durch diese Änderung des Bebauungsplanes fallen für die Stadt nicht an. Die GSWG Senne hat sich vertraglich zur Übernahme aller dadurch entstehenden planungsrechtlichen Kosten verpflichtet.

Artikel vom 10.06.2006