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Rechtsanwalt wegen
Geldwäsche angeklagt

Bei Selbstverstümmelung 64 000 Euro kassiert?

Von Uwe Koch
Bielefeld (WB). Ein Bielefelder Rechtsanwalt wird sich wegen Geldwäsche vor Gericht verantworten müssen. Der Jurist hatte im Verfahren um die Selbstverstümmelung eines Gärtners 64 000 Euro kassiert.

Mit einer ungewöhnlichen Masche leimte ein Betrüger-Quartett im Jahr 2001 zwei Versicherungen: Gärtner Heinrich J. ließ sich von seinen Komplizen zweimal einen Personenwagen über die Beine fahren - der Mann ist heute ein Krüppel. Die Versicherungen zahlten insgesamt 815 000 Euro in bar aus.
Das Geld lief mittelbar durch die Hände eines Bielefelder Rechtsanwaltes. Dabei soll Jurist Uwe F. insgesamt 64 000 Euro seine eigene Tasche gesteckt haben, sagt der Bielefelder Oberstaatsanwalt Rainer Kahnert. Er hat den 44-jährigen F. daher der Geldwäsche angeklagt.
Zu dem Ermittlungsverfahren gegen die Betrügerbande war es überhaupt erst gekommen, als der frühere Partner von Rechtsanwalt Uwe F. Strafanzeige gegen seinen Sozius erstattet hatte. Nach Auszahlung der Versicherungssummen waren die Betrüger untereinander zerstritten, hatten sich gegenseitig unterstellt, die Komplizen übervorteilt zu haben.
Haupttäterin Birgit K. (40) hatte zudem vermutet, Rechtsanwalt Uwe F. habe von ihr in diesem Zusammenhang überhöhte Gebühren kassiert. Nach der von ihr initiierten Strafanzeige ließ die Staatsanwaltschaft auch die Kanzlei des Mannes durchsuchen. Dabei fanden die Ermittler konkrete Hinweise auf die Betrügereien. Uwe F. soll sich nun wegen Geldwäsche vor einem Schöffengericht des Amtsgerichts Bielefeld verantworten.
Die Betrüger selbst waren bereits 2005 vom Landgericht Bielefeld verurteilt worden. Haupttäterin Birgit K. wird für ihre Taten acht Jahre Haft absitzen, Krüppel Heinrich J. (56) kam mit zwei Jahren Bewährungsstrafe davon.

Artikel vom 09.06.2006