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Auflagen für
Hools rechtmäßig


Braunschweig (dpa). Die Behörden dürfen Hooligans zur WM strenge Meldeauflagen machen, um sie von Spielorten fernzuhalten. Dies gilt nach Eilentscheidungen des Verwaltungsgerichts Braunschweig auch dann, wenn die Betroffenen bisher nicht wegen Straftaten bei Sportereignissen verurteilt wurden und nur zum Umfeld der Szene gehören. Braunschweig und die Gemeinde Papenteich hatten fünf Männern auferlegt, sich vor WM-Spielen bei der Polizei zu melden.

Artikel vom 10.06.2006