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Stein im Zwiebelbrot:
Bäcker muss zahlen

Zahn abgebrochen - 500 Euro Schadensersatz

Von Christian Althoff
Paderborn (WB). 500 Euro Schadensersatz muss ein Bäcker aus Detmold einem Kunden aus Paderborn zahlen - weil dieser angeblich auf einen Stein im Brot gebissen hatte.

Francesco F. hatte in einer Selbstbedienungsbäckerei in Paderborn ein Zwiebelbrot gekauft. Abends belegte er eine Brotscheibe mit Salami, biss ab - und brach sich dabei nach eigenen Angaben ein großes Stück aus einem Backenzahn. »Mein Mandant hatte auf ein Steinchen gebissen, das größer als ein Streichholzkopf war«, sagt Rechtsanwalt Jürgen Brüggemeier. 896 Euro sollte die Reparatur des Zahns kosten. Francesco F. übergab das Steinchen einer Verkäuferin in der Bäckerei und verlangte Schadensersatz. Weil sich der Inhaber aber über Monate nicht bei ihm meldete, reichte der Kunde schließlich eine Schadensersatzklage ein.
Der Bäcker: »In einem Körnerbrot kann man ein Steinchen nicht ausschließen, aber in einem Zwiebelbrot? Das ist für mich undenkbar!« Er verkaufe in seinen beiden Filialen in Detmold und Paderborn insgesamt mehr als 100 000 Brote pro Jahr und habe noch nie eine Reklamation gehabt. Die Großbäckerei, von der er die halbvorgebackenen Brote beziehe, stelle 4,2 Millionen Brotlaibe pro Jahr her und habe ebenfalls noch keine Beschwerden erhalten.
Im Prozess vor dem Amtsgericht Paderborn warf Dr. Detlev Binder, der Anwalt des Bäckers, ein, das Steinchen sei möglicherweise in der Salami gewesen. Doch der Kläger und seine Ehefrau, die mit am Abendbrottisch gesessen hatte und den fatalen Biss bezeugte, meinten, dafür sei die Wurstscheibe zu dünn gewesen.
Der Bäcker stimmte schließlich einem Vergleich zu und verpflichtete sich, dem Kunden 500 Euro zu erstatten. »Ich bin zwar weiterhin überzeugt, dass mein Brot in Ordnung war. Aber ich wollte einen Schlussstrich ziehen«, sagte er.

Artikel vom 12.06.2006