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25 Klagen gegen den Bau der A 33

Frist lief gestern ab - Betroffene hoffen auf aufschiebende Wirkung

Senne (sw). 25 Klagen gegen den geplanten Bau der Autobahn haben die Umweltschutzinitiative Senne und der A-33-Rechtshilfefonds gestern vor dem Oberverwaltungsgericht Münster eingereicht. Punktgenau: Die Klagefrist für Bauabschnitt eins endete gestern.

»Dies ist ein wichtiger Tag für uns«, betonte Frank Klumpe, einer der Betroffenen. Die Klagen sind als Einzel- und Sammelanträge in Münster eingegangen. »Wir wollen damit zumindest den vorläufigen Rechtsschutz bewirken«, erklärte Barbara Zimmermann. Dieser, auch als »aufschiebende Wirkung« bekannt, würde bewirken, dass keine unwiderrufbaren Baumaßnahmen stattfinden dürfen, so lange nicht endgültig über alle Klagen entschieden ist. Zwei bis sieben Monate, schätzte Zimmermann, werde es dauern, bis über diese Eilanträge entschieden sei. Falls dem vorläufigen Rechtsschutz zugestimmt wird, können bis zum ersten Spatenstich Jahre vergehen. Anderenfalls geht möglicherweise alles ganz schnell. Denn: »Die Straßenplaner stehen in den Startlöchern.«
Klage erhoben haben sowohl direkt als auch nachbarschaftlich vom geplanten Autobahnbau Betroffene, die also entweder ihren Grund und Boden hergeben müssen, Schadstoff- und Lärmbelästigung fürchten oder sich um den Naturschutz bemühen. Um letzteren Punkt zu untermauern, wurde ein Gegengutachten zum landschaftspflegerischen Begleitplan mit den Klagen in Münster eingereicht.

Artikel vom 09.06.2006