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Dobermann-Präsident angeklagt

Angeblich kupierte Hunde verbotenerweise in Herford zur Schau gestellt

Von Christian Althoff
Herford (WB). Der Präsident des Deutschen Dobermannvereins, Hans Wiblishauser aus München, und der Vorsitzende der Abteilung Lage, Horst Rüter, müssen sich demnächst vor dem Amtsgericht Herford verantworten - wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz.

Unter der Schirmherrschaft des Herforder Bürgermeisters war im Herbst 2003 die Deutsche Meisterschaft des Dobermannvereins im Ludwig-Jahn-Stadion ausgetragen worden. Die Organisation der zweitägigen Veranstaltung, an der 28 Hunde und ihre Besitzer aus dem In- und Ausland teilnahmen, hatte Horst Rüter. Der Diplom-Ingenieur erinnert sich: »Wie üblich hatte sich vor Beginn der Veranstaltung ein Mitarbeiter des Kreisveterinäramtes umgesehen, aber nichts bemängelt.«
Ein paar Tage später jedoch erhielten Horst Rüter und Hans Wiblishauser Bußgeldbescheide des Kreises Herford über jeweils 525 Euro. Denn dem Beamten des Veterinäramtes war aufgefallen, dass einige Dobermänner kupiert waren, ihre Rute oder die Ohren also aus optischen Gründen operativ verkleinert worden waren. In Deutschland ist jedoch nicht nur das Kupieren seit Ende der 90er Jahre verboten, auch das Zurschaustellen entsprechend beschnittener Tiere ist unzulässig.
Die beiden Beschuldigten legten Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein und mussten sich vor dem Amtsgericht Herford verantworten. In einem ersten Prozess waren die beiden freigesprochen worden. Die Richterin hatte einen Verstoß gegen die Tierschutzverordnung nicht feststellen können, da diese nur die Teilnahme kupierter Hunde an Ausstellungen verbietet - nicht aber an Wettkämpfen. »Und die Deutsche Meisterschaft war zweifelsfrei ein Wettkampf, bei dem es um Unterordnung, Fährtenlesen und das Stellen eines Täters ging«, schrieb die Richterin ins Urteil.
Mit dem Freispruch wollte sich die Staatsanwaltschaft Bielefeld allerdings nicht abfinden und legte Rechtsbeschwerde ein. Das Oberlandesgericht Hamm gab dem Staatsanwalt Recht und verwies den Fall zur erneuten Verhandlung nach Herford. Die Richter in Hamm bemängelten, die Amtsrichterin habe in ihrem Urteil nicht eindeutig genug beschrieben, warum es sich bei der Veranstaltung ihrer Meinung nach nicht um eine Hundeschau gehandelt haben soll. Der Inhalt der Veranstaltung sei vom Gericht »nicht ausreichend dargelegt« worden.
Wann der erneute Prozess stattfindet, steht noch nicht fest. Für Horst Rüter ist jedoch nach der Entscheidung aus Hamm klar, warum die deutsche Justiz überlastet ist: »Die machen sich ihre Arbeit doch selber!«, sagt er. Die Richterin habe klar erkannt, dass eine Meisterschaft mit Fährten-, Gehorsams- und Schutzprüfungen eben keine Hundeschau sei, bei der es auf das äußere Erscheinungsbild der Tiere ankomme. Dass dieses in einer zweiten Verhandlung noch einmal eindeutiger formuliert werden solle, könne er nicht nachvollziehen, sagt der Ingenieur: »Das kostet ja nicht nur Zeit, sondern auch Geld. Wir haben beide einen Anwalt, und unser Präsident kommt per Flugzeug und Leihwagen aus München nach Herford. Werden wir freigesprochen, darf das alles der Steuerzahler übernehmen.«

Artikel vom 08.06.2006