Düsseldorf (dpa). Im Kampf gegen den Braunkohletagebau Garzweiler II haben Umweltschützer gestern vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht eine Niederlage einstecken müssen. Das Gericht wies die Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz gegen die Zwangsenteignung einer Obstwiese ab. Die Bezirksregierung Arnsberg hatte das Grundstück auf Antrag der RWE enteignet. Die Naturschützer halten dies für rechtswidrig.